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Gaming PC Weiß NVIDIA RTX 4070 SUPER DDR5 AMD Ryzen 7 7800X3D Computer WIN11 PRO

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eBay-Artikelnr.:235464328878
Zuletzt aktualisiert am 13. Mai. 2024 15:55:46 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Grafikprozessor
NVIDIA GeForce RTX 4070 SUPER
Produktart
Desktop
Besonderheiten
Eingebauter Wi-Fi Adapter, Flüssigkeitskühlung, Kippbar, Staubschutz
Passend für
Arbeitsstation, Büro, Gaming, Gelegentliche Computerarbeiten, Gewerblich, Grafikdesign, Technisches Codieren
Prozessor
AMD Ryzen 7
Formfaktor
Tower
Herstellernummer
CM-H91FW-01
Maximale Arbeitsspeichergröße
192 GB
Arbeitsspeichergröße
32 GB
Serie
ASUS ROG
Motherboard-Modell
ASUS ROG Strix B650-A Gaming WIFI
Festplattenkapazität
1 TB
Prozessorgeschwindigkeit
4,20 GHz
Festplattentyp
SSD (Solid State Drive)
Erscheinungsjahr
2024
SSD-Festplattenkapazität
1 TB
Betriebssystem
Windows 11 Pro
Herstellergarantie
1 Jahr
Bildschirmgröße
27 Zoll
Marke
NVIDIA
Farbe
Weiß
Herstellungsland und -region
Deutschland
Modell
ASUS ROG
Konnektivität
HDMI, DisplayPort
Grafikprozessortyp
Dedizierte Grafiken
EAN
78355255

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

neoxid GmbH
Dieter Ostermann
Bussardweg 12
41468 Neuss
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT40181572251 94+
:liaM-Eed.erotsretupmocoen@fuakrev
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
USt-IdNr.:
  • DE 281365933
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Stand Januar 2024
I. Geltungsbereich
 
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem „neo computer store“ (im Folgenden neocomputerstore) und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn neocomputerstore ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn neocomputerstore in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ihre Leistungen vorbehaltlos ausführt, liegt hierin kein Einverständnis mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
(3) Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
 
II. Vertragsschluss, Vertragsinhalt
 
(1) Alle Angebote von neocomputerstore sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen oder Aufträge des Auftraggebers kann neocomputerstore innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Leistung durch neocomputerstore erfolgen.
 
 
 
 
III. Preise
 
(1) Die Preise von neocomputerstore sind netto und gelten ab Werk zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto Zölle und Gebühren, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
(2) Sofern der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen verlangt, werden dadurch bedingte Mehrkosten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
 
 
 
IV. Zahlung
 
(1) Die Zahlung ist mit Zugang der Rechnung beim Auftraggeber und Lieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung ohne jeden Abzug fällig. Der Lieferung bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist;
(2) Sofern im Einzelfall eine Skontoregelung vereinbart wurde, bezieht sich die Skontovereinbarung nicht auf Fracht, Porto, Zölle und Gebühren, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
(3) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Entsprechendes gilt für Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers.
(4) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass dem Zahlungsanspruch von neocomputerstore durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird. Eintritt einer wesentlichen Vermögensverschlechterung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren, etc.), so kann neocomputerstore Vorauszahlung verlangen. Ferner ist neocomputerstore in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
(5) neocomputerstore kann ihre Leistungen verweigern, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen bzw. von neocomputerstore erbrachten Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
 
V. Lieferung, Gefahrübergang, Lieferfristen, Lieferverzug, Höhere Gewalt
 
(1) Die Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung erfolgen am Sitz von neocomputerstore, der auch Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware auch an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware auf den Auftraggeber über. Hat sich neocomputerstore zum Versand verpflichtet, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Soweit eine Abnahme der Leistung nach dem Gesetz vorgesehen ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich.
(3) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart und in der Regel bei Annahme der Bestellung durch neocomputerstore angegeben.
(4) Der Eintritt des Lieferverzuges von neocomputerstore bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich.
(5) Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und von neocomputerstore nicht zu vertretende Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von neocomputerstore, als auch in dem eines Unterlieferanten – berechtigen neocomputerstore, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ist diese Behinderung, die dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt wird, nicht nur von kurzer Dauer, sind beide Vertragspartner berechtigt, den Vertrag unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche ganz oder teilweise zu kündigen, wenn ein weiteres Festhalten am Vertrag auch unter Berücksichtigung der Interessen des jeweils anderen Vertragspartners nicht zugemutet werden kann.
 
 
 
VI. Eigentumsvorbehalt, Schutzrechte und Arbeitsergebnisse
 
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von neocomputerstore gegen den Auftraggeber Eigentum von neocomputerstore („Vorbehaltsware“). Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an neocomputerstore ab. neocomputerstore nimmt die Abtretung hiermit an. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von neocomputerstore, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt von der Einziehungsermächtigung unberührt. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.
(2) Bei der Be- oder Verarbeitung durch neocomputerstore und bei der Be- und Verarbeitung von im Eigentum von neocomputerstore stehenden Waren ist neocomputerstore als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist neocomputerstore auf einem Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
(3) Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, verbleiben alle während der Auftragsdurchführung entstehenden Schutzrechte und Arbeitsergebnisse bei neocomputerstore. Gleiches gilt für bereits bestehende Schutzrechte und Know-how.
 
 
 
VII. Mängelansprüche
 
Sofern dem Auftraggeber für die Leistungen von neocomputerstore Mängelansprüche nach dem Gesetz zustehen, gelten die nachstehenden Bestimmungen.
(1) Die Mängelansprüche des Auftraggebers für Sach- und/oder Rechtsmängel verjähren grundsätzlich in zwölf Monaten ab Gefahrübergang (Ziff. V.(2).). Macht der Auftraggeber im Rahmen der Mängelhaftung Schadensersatzansprüche geltend, finden jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen Anwendung.
(2) Handelsübliche Abweichungen der gelieferten Ware im Ausfall, Gewicht, Maßhaltigkeit und Farbe der Ware berechtigen nicht zu ihrer Beanstandung.
(3) Schriftliche Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht zu finden sind, sind neocomputerstore unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(4) Bei berechtigten fristgemäßen Beanstandungen ist neocomputerstore nach ihrer Wahl berechtigt und verpflichtet, den Mangel zu beseitigen oder eine neue Ware zu liefern („Nacherfüllung“). Soweit die Nacherfüllung für den Auftraggeber unzumutbar ist oder die gewählte Nacherfüllung fehlschlägt oder von neocomputerstore nach § 439 Abs. 3 BGB bzw. § 635 Abs. 3 BGB verweigert wird, kann der Auftraggeber –unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag in Bezug auf die mangelhafte (Teil-)Lieferung zurücktreten. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(5) Für den Anspruch auf Schadensersatz gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer IX.
 
 
 
 
VIII. Haftung
 
Für sämtliche Schäden, die von neocomputerstore, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet neocomputerstore nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
 
(1) Für vorsätzlich verursachte Schäden haftet neocomputerstore unbegrenzt. Gleiches gilt für Schäden, die von neocomputerstore, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten grob fahrlässig verursacht werden. Ebenso haftet neocomputerstore unbegrenzt für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Im Übrigen haftet neocomputerstore nur für die fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und/oder Schäden, die von ihren Erfüllungshilfen, die nicht zu den leitenden Angestellten zählen, grob fahrlässig verursacht werden. Die Haftung nach dieser Ziffer IX. (2) ist – vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer IX. (1) – auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
(3) Eine weitergehende Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Die Haftung von neocomputerstore nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt von dieser Regelung unberührt. Soweit die Haftung von neocomputerstore ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
 
 
IX. Zulieferungen durch den Auftraggeber, Rechte Dritter
 
(1) Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens neocomputerstore.
(2) Sofern neocomputerstore wegen einer Schutzrechtsverletzung, insbesondere Urheberrechtsverletzungen, von einem Dritten in Anspruch genommen wird, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftraggebers beruht, wird der Auftraggeber neocomputerstore insoweit von allen Ansprüchen des Dritten freistellen.
 
 
 
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
 
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für alle sich aus dem Vertragsverhältnisergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse ist Düsseldorf. neocomputerstore kann den Auftraggeber auch an dessen Gerichtsstand verklagen.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen neocomputerstore und dem Auftraggeber findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
(3) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.